Die wichtigsten Eckpunkte zum Handwerkerbonus 2024
Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 01.04.2024 in Kraft und endet am 31.12.2024.
Förderwürdig sind Arbeiten (Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen) die im Förderzeitraum 01.04 bis 31.12.2024 (es gilt das Rechnungsdatum) durchgeführt werden.
Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen können neben den Arbeitsleistungen auch das Material gefördert werden.
Förderansuchen können bis 10.01.2025 eingereicht werden solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es stehen fünf Million Euro an Förderbudget zur Verfügung, welche nach Einlangen der Förderanträge vergeben werden.
Gefördert werden bis zu 25% der Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Haushalt.
Den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Handwerkerbonus gibt es im Internet unter www.burgenland.at/handwerkerbonus